+ + + Stand: 20.03.2023 + + +
Corona ist noch immer da und wird es wohl noch lange sein – mal mehr, mal weniger schlimm und bestimmt irgendwann auch unter einem anderen Namen. Schutz- und Hygienekonzepte wurden geschrieben, Vorlagen erstellt und immer wieder die aktuellsten Verordnungen und Gesetzesblätter studiert.
Die Welt hält aber nicht mehr die Luft an, sondern beginnt, damit zu leben und langsam einen Weg zur Normalität zu finden. Dazu gehört auch der Sport, der bewiesen hat, kein Pandemietreiber zu sein.
Auch in unseren Reihen gab es Corona-Erkrankungen – alle glimpflichen Ausgangs. Das lag auch daran, dass ALLE ihren Teil dazu beigetragen haben, den Eigen- und Fremdschutz hoch zu halten – von den Kleinen bis hin zu den Großen, von den Jungen bis zu den Alten, von den Besten bis zu denen, die dahin aufschauen und auch nur zuschauen … also, einfach ALLE.
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Am 13.3.2020 begann der 1. Lockdown. Die Sporthallen schlossen und der Trainings- und Wettkampfbetrieb endete abrupt. Am 1.6.2020 tasteten sich alle an die Rückkehr heran – Sport mit Desinfektionsspray, Abstand und Anwesenheitsdokumentation. Die Saison 2019/20 wurde nicht wieder „angepfiffen“, sondern so gewertet, wie es der Tabellenstand vor dem 13. März hergab – Bevorteilte und Benachteilte inklusive.
Die neue Saison begann „normal“, wurde aber durch den 2. Lockdown ab dem 31.10.2020 ein weiteres unterbrochen. Denn die Sporthallen waren für den Breiten- und Amateursport geschlossen (Kindertraining ab dem 18.12.2020 ausgesetzt). Die Saison 2020/21 wurde zu einer „Nullsaison“, also zu einer, die im Prinzip nicht stattfand.
Ab dem 1.6.2021, also wie ein Jahr zuvor aber diesmal erst nach 30 Wochen (Kinder: 24 Wochen) bzw. 212 Tage (Kinder: 164 Tage) „Zwangspause“ später ging es abermals los – ebenso vorsichtig, aber schon weitaus erfahrener mit den Schutz- und Hygienevorschriften. Seitdem waren die Hallen konstant auf, aber nicht für alle (2G und 2G+). Der Wettkampfbetrieb wurde am 30.11.2021 ein weiteres Mal unterbrochen und später weitergeführt – unterhalb der Bundesspielklassen (1. Liga – Oberliga) allerdings in einer „Einfachrunde“.
Bereits mit dem Inkrafttreten eines neuen Infektionsschutzgesetz zum 20.3.2022 gingen viele Lockerungen einher (s.u.). Unter anderem hat die Corona-Ampel erst einmal ausgedient. Mit Datum des 1.4.2022 (KEIN Aprilscherz!) ist auch eine neue Landesverordnung in Kraft getreten, die frühere Restriktionen aufhebt.
Darüber hinaus und „mit Wirkung vom 14.04.2022 entfällt das sogenannte „3G-Erfordernis“ in Mecklenburg-Vorpommern auch im Sport. Bei der Sportausübung muss also kein negativer Corona-Test vorgelegt werden, weder im Innenbereich noch im Außenbereich. Auch ein Nachweis als vollständig geimpft oder genesen muss nicht mehr erbracht werden. Das 3G-Erfordernis entfällt auch bei Veranstaltungen. Die sogenannte Maskenpflicht gilt aber weiterhin bei Veranstaltungen im Innenbereich (vgl. § 11 Absatz 3 Corona-LVO M-V). Die jetzigen Regelungen der Corona-Landesverordnung bleiben voraussichtlich bis zum 28.04.2022 in Kraft (Quelle: www.lsb-mv.de, abgerufen am 20.04.2022).
Und weiter geht die „Aufhebungswelle“. Ab dem 28.04.2022 entfällt die Maskenpflicht beim Besuch eines Sportangebots und Sportveranstaltung. Es wird deshalb empfohlen „in Innenbereichen, vor allem dort, wo Abstände nicht eingehalten werden […], weiterhin einen Maskenschutz zu tragen“, wie es in der Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport vom 26.04.2022 heißt. Hier heißt es weiter, „die Hotspot-Regelungen in der Corona Landesverordnung entfallen und nur noch die nach dem Infektionsschutzgesetz zulässigen Basisschutzmaßnahmen gelten.“
Nach Auslaufen der Hotspot-Regelungen verbleiben ab dem 28. April aber als Basis-Schutzmaßnahmen:
- die Maskenpflicht im ÖPNV
- die Maskenpflicht für Besucher/innen in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen (sofern vulnerable Gruppen gefährdet sind)
- 3G-Testverpflichtungen u.a. für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und voll- bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen
Ab dem 03.03.2023 ist dann fix: Die Corona-Schutzverordnung endet nach 1078 Tagen!
Auf www.mv-corona.de sind die aktuellen Entwicklungen und Regelungen für Mecklenburg-Vorpommern gut dargestellt.
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Davor galt (theoretisch) noch:
Diese Regelungen bleiben bestehen (bezogen auf das Sporttreiben in Innenbereichen):
- Kein 2G, kein 3G … jeder kann rein
- Zuschsauer bei Sportveranstaltungen (z.B. Punktspielen) sind erlaubt
- Hygiene & Lüften
- Maskenpflicht entfällt >>> das Tragen ist lediglich noch empfohlen
- Einhalten des Mindestabstands (1,5m). Das gilt nicht:
- für Personen, die dem gleichen Hausstand angehören,
- für Personen, die zu zweit oder als Gruppe zusammen an einem Angebot oder einem Ereignis teilnehmen,
- für Begleitpersonen von Pflegebedürftigen,
- für Personen, denen im Innenbereich ein fester Sitzplatz im Rahmen eines sogenannten Schachbrettschemas zugeordnet ist, sofern eine med. Maske oder Atemschutzmaske getragen wird
- freiwilliges 2G-Optionsmodell
- Notwendigkeit von Hygienekonzepten
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Diese Regelungen entfielen bereits am 14.04.2022:
- 3G-Erfordernis
Diese Regelungen fielen bereits seit dem 20.3.2022 weg:
- Kapazitätsbeschränkungen (10 qm Regelung, prozentuale Auslastung)
- Personenbegrenzungen
- generelle Untersagung von Angeboten, Verantstaltungen und Dienstleistungen
- Kontaktbeschränkungen
- verpflichtendes 2G-Erfordernis
- die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske
- Dokumentation der Anwesenheit (schon seit dem 24.2.2022)
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- Aktuelle Corona-Landesverordnungen von Mecklenburg-Vorpommern (verlinkt am 07.09.2021)
- Aktuelle Regeln in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (verlinkt am 27.05.2021)
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- Schutz- und Hygienekonzept des TSV Rostock Süd (Gesamtverein) – Stand: 07.09.2021
- Allgemeine Verhaltensregeln Hygiene des TSV Rostock Süd (Gesamtverein) – Stand: 31.05.2021
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Schutz- und Hygienekonzepte der Tischtennis-Abteilung:
- Trainings- und Wettkampfbetrieb in der Sporthalle „Erich-Schlesinger-Straße“ und WIRO-Sporthalle „Sprengmeisterweg“ (inkl. Ausgabe von Speisen & Getränke) – Stand: 30.09.2021
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- Selbsterklärung und Datenschutzerklärung für die Teilnahme am Sportbetrieb des TSV Rostock Süd (Mitglieder / Nicht-Mitglieder) – auch gültig für alle anwesenden Nicht-Sporttreibenden (z.B. Zuschauer, Begleiter, Eltern)
- Erwachsene – 31.05.2021
- Minderjährige – 31.05.2021
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Auf den folgenden Internetseiten sind aktualisierte Informationen im Zusammenhang mit Corona zu finden:
- Regierungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (hier)
- Übersicht Maßnahmen in MV (hier)
- News-Bereich des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern zum Thema „Corona“ (hier)
- News-Bereich des Stadtsportbundes Rostock zum Thema „Corona“ (hier)
- Deutscher Tischtennisverband (hier)
- Tischtennisverband Mecklenburg-Vorpommern (hier)
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- Die 10 wichtigsten Hygienetipps (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
- DOSB-Leitplanken – Stand: 14.05.2021
- DOSB-Hygienestandards – Stand: 09.11.2020
- Rahmenempfehlungen für die Wiederaufnahme des Sportbetriebes (Landessportbund MV) – Stand: 10.07.2020
- Ergänzungen der Sportstätten- und Hallenordnung (Hansestadt Rostock) – Stand: 27.08.2020.
- Allgemeine Hygienehinweise zu Sportveranstaltungen (Landesamt für Gesundheit und Soziales MV) – Stand: Juni 2020
- Covid-19-Schutz- und Handlungskonzept des DTTB – Stand: 14.07.2021
- Covid-19-Regieanweisungen für die Bundesspielklassen – Stand: 12.08.2021
- Covid-19-Regieanweisungen für Veranstaltungen des DTTB in Turnierform – Stand: 12.08.2021
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letzte Aktualisierung: 20.03.2023